Mobilität und Sesshaftigkeit 2048 – und danach?

Mai 22, 2008 von enochlown

Diese Notiz ist ein Feedback an die Veranstalter und Mitwirkenden der mit Unterstützung von Mobility Carsharing von Swissfuture am 15. Mai 2008 in Verkehrshaus der Schweiz in Luzern durchgeführten Abendveranstaltung zum Thema: „Mobilität 2048„. Sie ist als PDF-Datei verfügbar.

Der Text gibt nicht die von den Referenten und Veranstaltungen geäusserten Meinungen wieder, sondern ist ein Bericht über dessen Aufnahme und Verarbeitung durch den Verfasser.

Die Kritik zu grossenteils noch vorherrschenden Auffassungen von Effizienz – und Qualität – gibt nicht die Meinung von Dr. Peter Maskus wieder, ist aber durch dessen kurzen Vortrag an der Veranstaltung und seinen ausführlichen Beitrag in swissfuture, Magazin für Zukunftsmonitoring, Nr. 10/08 auf S 16ff. Zum Thema Mobilität – und teilweise auch durch Äusserungen seitens der Autoindustrie – angeregt.

Das Inhaltsverzeichnis :

Der Anlass    1
Die Erwartungen    1
Der Ort    1
Die Begrüssung    1

Der Sirenengesang    2

Der Zukunftsbegriff    3

Die Zukünfte    3

Die Nadel im Winkanal.    3 (Wolfgan Müller-Pietrella)
Es gibt keine Mobilität 2048.    4

Was tun?    4 (Prof. K.W. Axhausen)
Schrumpfung des Reisezeitaufwandes    5
Lebensstandard und Lebensglücksgewinn    5
Lebensstandard und Mobilitätsbeanspruchung    5
45% „Freizeitverkehr“ – Ansatzpunkt für einen „Umbau“?    5

Die Effizienzfrage:    7 (Dr. P. Maskus)
Alle schieben die Schuld für die versäumte Neugestaltung der Mobilitäts- effizienz dem „Markt“ zu.    7
Die monotelete (ein-zielige und monokausal beurteilte) „Effizienz“    7
Die suggerierte bzw. putative „Effizienz“    8
Die Mitverantwortung der Konsumenten    8

Sesshaftigkeit 2048 ?    9
Sesshaftigkeit erzeugt Mobilitätsbedarf    9
Konsequenzen für den Umbau    9

Nachfrage nach Qualität als vielleicht unterschätzter Garant für Effizienz    11
Freier Wettbewerb als Garant für Qualität und Nachfrage danach    11
Bildung als Voraussetzung für die Nachfrage nach Qualität    12

Wie viel Verkehr braucht der Mensch –    13

Wie viel Sesshaftigkeit (Verzicht auf Antizipation des Wandels) kann er sich künftig leisten?    13
Die wofür alles verfügbare Fläche    13
Optimierung der Flächenverhältnisse für die verschiedenen Nutzungs-bedürfnisse ?    13
Die Irrationalität alles noch Lebendigen – und nicht bloss Überlebenden    14

Ist wirklich „Armut“ das Problem?

März 16, 2008 von enochlown

Der Armut den Kampf nicht nur anzusagen, sondern sich auch darauf einzulassen, bedeutet, bedingt und erzwingt gar unausweichlich die Schultern zuckend vorsätzliche Zerstörung und Vernichtung von Leben und im Werden begriffener Lebensformen und friedlicher Entwicklung von Kultur.

Nicht die Armut ist das grosse Problem, sondern der Reichtum!

– Wirklich ??? -

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Heilige Kühe sind – wie könnte es anders sein ? – ausgewachsene goldene Kälber.

März 12, 2008 von enochlown

Heilige Kühe sind – wie könnte es anders sein ? – ausgewachsene goldene Kälber.
Sie waren nie heilig und sind es nicht, sondern sie sind willkürlich heilig gesprochen worden.
Was „heilig“ sei, war und ist immer ein Ausdruck von Macht, nicht von Glaube oder Frömmigkeit – und das wird noch eine Weile lang leider so bleiben.
Hier ist natürlich von der gesetzlichen „Heiligkeit“ die Rede, die zwecks Aufrechterhaltung gewisser Konventionen und Bräuche mit der Staatsgewalt oder einer anderen Instanz zugewiesenen Sanktionen vor Beleidigung geschützt wird,
die (Beleidigung) dann von Überempfindlichen von Kritik nicht unterschieden wird, was zu Missverständnissen und Spannungen führt.

Es ist sinnvoll und Ausdruck von Kultur, nicht zu verspotten, was anderen heilig.
Etwas nicht zu verspotten bedeutet aber nicht, diesem mit derselben Ehrfurcht zu begegnen, die diejenigen dem Betreffenden entgegengebracht wissen und haben wollen, denen es heilig ist.

Schon von einem klar definierten Monotheismus aus kann die Verschiedenartigkeit der Erscheinungsmöglichkeiten des „Heiligen“, verstanden als Auswirkung göttlicher Gegenwart, kein Recht darauf ableiten, andere der Ketzerei zu bezichtigen, die in einer Person, einem Gegenstand, einem Bild, einer Sprechformel nichts ausser eben deren ganz profane Erscheinung als Gegenstand oder „Muster ohne Wert“ erkennen können (z.B. eine Bibel als x-ein Buch wie etwa einen Roman oder ein Sachbuch zu handhaben oder ein Kruzifix als einen hölzernen Gegenstand oder Jesus als sagenhafte Figur aufzufassen).
Der Vorbehalt der Ketzerei Bezichtigten, Heiligkeit eigensinnig und ihren höchsteigenen und höchstpersönlichen Wahrneh- mungsbedingungen entsprechend zu erfahren oder nicht, ist ein transsoziales und transkollektives bzw. ein übergemein- schaftliches und -gesellschaftliches Daseinsrecht, das dem Anspruch der andern, etwas für heilig zu halten, grundsätzlich bedingungslos ebenbürtig ist.
Eine Instanz, die für Vermittlung und Koexistenz zwischen „Heiligkeitsinteressen“ verschiedenster Gruppierungen und
Traditionen zuständig sein soll, darf daher selber keinem Heiligkeitsinteresse den Vorzug geben, weil sie sonst gegen
ihr eigenes rechtlich konstituierende Gebot der Unparteilichkeit verstossen würde. Das genau ist der Kerngehalt der Trennung von Kirche und Staat.
Paradoxerweise wäre gerade die disziplinierte Einhaltung dieser Trennung zwischen Heiligkeitsinteressen vermittelnder
Instanz (Staat) von jeder der zu gewisser Zeit an gewissem Ort dominanten Heiligkeitsmacht eine Grundvoraussetzung
eines wahrhaftigen „Gottesstaates“, im Unterschied zum „Vergottungs-Staat“, der nicht anders kann, als einen allgemein
gültigen Götzendienst zu verordnen. Denn der Gottesstaat setzt zwingend einen Monotheismus voraus und dieser lehrt ja
- jedenfalls in seiner freundlichen Version – seinerseits, dass der einzige wahre Gott der Gott Aller sei und dies,
kraft seines menschliches Wissen und Ahnen übersteigenden Allwissens und seiner Allmacht ohne Verpflichtung und Beschränkung auf die von seinen Boten bzw. „Botschaftern“ überbrachten und von von diesen Auserwählten schriftlich niedergelegte Wahrheit.
(Gleichartge Fragen stellen sich grundsätzlich auch hinsichtlich z.B. des „Sozialstaates“ oder der „freiheitlichen Marktwirt- schaft“usf. Auch diesen Idealen haften emotional behaftete kultische Elemente an und auch sie haben die Tendenz, ihre Kultusfreiheit zu politischen Forderungsrechten emporzustilisieren und zu unterstellen, der Staat sei ohne sie Nichts.
Die Mutmassung, dass der Staat vielleicht ihretwegen immer handlungsunfähiger und wirkungsloser wird, gilt als unerhör- barund provoziert selbsmitleidige und selbstgerechte Empörung stufenlos aller Grade. Eine nachhaltig nüchterne Erörte- rungdieser eigentlich berechtigten und wichtigen Fragen ist zur Zeit nicht möglich
.)

Der Anspruch des Einzelnen, Gott dort und unter den Umständen zu begegnen, die seiner individuellen Existenz und der
selbst erkannten bzw. erfundenen und entwickelten Bestimmung seines Lebens entsprechen, und das in der Begegnung Erlebte und Erfahrene seinen eigenen Möglichkeiten gemäss zu verstehen bzw. zu deuten, ist der Kerngehalt aller Religion überhaupt, nicht erst der Religionsfreiheit.
Die Religionsfreiheit ist in aller erster Linie, dem Wesen der Religion gemäss, ein Individualrecht, kein Anspruch einer Gruppierung auf Werbung oder gar Erzwingung ihres Kultes gegen mental anders ausgerichtete Individuen und Gruppen und erst recht kein Anspruch auf Aufzwingung der Wahrnehmung ihres Kultes durch daran nicht Interessierte.
Den Einzelnen in seiner Begegnung mit Gott beeinflussend zu lenken und einzuschränken heisst letztlich, ihm seinen
höchstpersönlichen Zugang zu seinem Gott bzw. zu seinem, besonders für Ihn und seine Lebenserfüllung und -vollbringung
notwendigen Aspekt von Gott zu vereiteln, zu verwehren, zu verschütten, heisst letztlich, ihn im spirituellen Sinne des
Dekalogs zu „töten“.
(Etwas ganz anderes als die uniforme Lenkung und Abrichtung auf einen einzigartigen Gott ist die Begleitung, Beratung,
Ermutigung des von seinen Begegnungen mit Gott Erschütterten, Verwirrten, Verängstigten – Gott ist alles andere als harmlos und einfach).

Die Verwirklichung der Religionsfreiheit schon für sich allein und erst recht in Verbindung mit der *Glaubens-, *Gewis- sens- und der Meinungsbildungs-, äusserungs- und Verbreitungsfreiheit setzt voraus, dass jedem Menschen ein Bereich zuerkannt wird, in dem er seine Meinung zumindest mit Gleichgesinnten uneingeschränkt äussern kann und darf und in den einzudringen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unmittelbar drohender Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit und oder drohenden, nicht ohne unverhältnismässigen Aufwand behebbaren bzw. nicht wieder gut zu machen- den Schadens an wertvollem Eigentum und/oder Besitz erlaubt sein darf. Dieser Schutz der Privatsphäre muss sowohl gegenüber dem Staat alsauch gegenüber anderen Gruppierungen, Gemeinschaften und Organisationen als auch gegenüber Einzelpersonen gelten. Er muss auch gegenüber der Reichweite allfällig notwendiger Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse gelten. Dort erlangt der Anspruch des Einzelnen auf Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit gegen ihn ergriffenen Massnahmen und angewandte Gewalt den Rang eines Individual- und Menschenrechts. (Die *Glaubens- und *Gewissensfreiheit ist die Freiheit, keiner Religion und keinem Dogma (auch keinem wissenschaftlichen oder ideologi- schen) zu folgen, während die Religionsfreiheit, die Freiheit ist, einer Religion oder einem Dogma zu folgen und das Leben diesem gemöss auszurichten und zu gestalten).
Die Geltung aller Individual- und Menschenrechte überhaupt ist eine unvollkommene, wenn sie nicht gegen Jedermann, gleichgültig ob eine natürliche oder eine juristische Person oder eine öffentlich rechtliche oder supranationale Funktion als Verletzer in Betracht fällt.
In dieser Hinsicht ist für die Vervollkommnung sowohl der Wirksamkeit als auch der Praktikabilität der Individual- und
Menschenrechte noch viel Arbeit zu leisten. Die bekannten Menschenrechtskataloge taugen als Programme für die Ent- wicklung letztlich einer Verfassung bzw. eines weltweiten Grundkonsenses über die Mindestansprüche individuellen Daseins in und gegenüber global vernetzter Kollektivität, nicht schon als hinreichend durchsetzbares Recht. Nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung sind alle Menschenrechte logisch zwingend auch Individualrechte und umgekehrt.

Das „Heilig Gesprochene“ hat mit dem Bewunderten Viele Ähnlichkeiten und entsprechend ähnlich sind seine Auswirkungen und Folgen.

„Recht haben“, um Karriere zu machen

Februar 23, 2008 von enochlown
Den Rechthabern geht es nie um Recht. Sie missbrauchen den Rechtsschein zur Blendung derer, über die sie unrechtmässig Macht erlangen wollen.
Dafür gibt es viele Beispiele und es ist kein Zufall, dass es dabei letztlich um Macht, nicht um Pflege und Entwicklung von Recht geht.

Ein Untersuchungsrichter z.B., der duldet oder gar veranlasst oder anders Einfluss darauf ausübt, dass Recht verletzt – oder ad absurdum geführt wird, um Fahndungsaufwand (persönliche Arbeit und Anstrengung, Zeit, Geld) für legales Ermitteln zu sparen, hat vom Rechtsstaat rein gar nichts begriffen sondern er huldigt einem Kult der Rechthaberei, die jedes Mittel heiligt und dessen Nutzung über alles Recht hebt.

Er stellt sich selbstherrlich über die Verfassung bzw. das Grundgesetz der bzw. dem gemäss er seine Pflicht zu erfüllen hätte. Statt seine Pflicht zu erfüllen verkürzt und beschränkt er den ganzen Staat auf das Gesichtsfeld der Wirksamkeit und des Erfolgs vor Allem seines Zuständigkeitsbereichs und seiner persönlichen Amtsführung – und deren Ansehen in der Öffentlichkeit.

Eine solche funktionale Veranlagung und Stuktur der Beweggründe kann z.B. dazu verleiten, einem Kriminellen von diesem in erpresserischer Absicht entwendete Daten durch Strafmilderung „abzukaufen“, was letztendlich auf eine Rechtfertigung wesentlicher Teile der Ausführung rechtsbrechischer Taten hinausläuft.

Die Komplizenschaft der Rechtspflege mit Verbrechern und das erfolgsgeile Nutzen von durch kriminelles Handeln herbei- geführten Situationen undErgebnissen ist ein sehr viel bedrohlicherer Angriff auf den Rechtsstaat und auf die Glaubwür- digkeit und Berechtigung staatlicher Gewalt als der grösste Steuerbetrug. Sie führt zur Simplifizierung der Rechtsidee und der ihr assoziierten Vorstellungen von Gerechtigkeit und vergröbern die Methodik und Verfahren der Rechtspflege. Dies ausgerechnet in Zeiten, deren Herausforderungen an das Individuum, die Gemeinschaften, die Gesellschaft, den Staat und die Staaten übergreifenden Kollektivgebilde durch gesteigert differenziertes Wissen und durch dieses induzierte, hoch- komplexe und fein differenzierende Technik, Logistik, Infrastrukturen und Organisation mit Sinn für feinmaschige Vernetzung und chaotische Verklüngelungen zu begegnen ist. Recht wird durch diese Art hemdsärmligen Zupackens, wo es was zu fassen zu geben scheint, zu einem System zweckmässiger Verfahren zur Erreichnung bestimmter, von Auserwähl- ten oder Vorgeschobenen gewünschter Verhältnisse und Ausgangslagen für Grossprojekte aller Art.

Der Verlust des Kerninhalts allen Rechts, nämlich der Wertschätzung des Menschen und der Toleranz gegenüber dessen Schwächen geht damit fast unwiderbringlich verloren. Das ist ein sehr viel grausamerer Angriff auf die Menschlichkeit und deren Gewährleistung in Kollektivgebilden aller Arten und Grössen als die – letztendlich und auf lange Sicht bloss vorübergehende – Vorenthaltung von Geld, das dem Staat ohnehin nicht auf Grund der Menschlichkeit, sondern aufgrund von durchMacht und Gewalt zur Geltung gebrachter Fiktion gehört – für dessen Wert und Werterhalt Gewähr zu leisten ererst noch zunehmend bedingt und eingeschränkt fähigund mächtig ist. Die Macht zur Geldwerterhaltung liegt heute, wenn auch nicht gänzlich aber doch in beachtlichem Masse, ausgerechnet bei denen, die es sich leisten und es riskieren können und wollen, ihre Steuerpflich dem Staat gegenüber de facto zu nach ihren Wünschen umzugestalten. (Dass sie diese Werterhaltung auch nach ihren Wünschen manipulieren statt zu gewährleisten, steht auf einem andern Blatt. Der Staat wäre in dieser Hinsicht kein besserer Garant. Dass er, insbesondere er allein es sein müsste, ist ein frommer aber unerfüll- barer Wunsch).

Nach unparteiischer Rechtseinschätzung, die nicht einfach darüber frohlockt, dass es Gewissen nun endlich und verdienter- massen, wie es scheint, an den Kragen geht, müsste übrigens ein Magistrat gegenüber der Offentlichkeit selber als Betrüger dastehen, wenn er – wohl gemerkt : mit Steuergeldern ! – rechtswidrig erstellte bzw. erlangte Information fragwürdiger inhaltlicher Qualität einkaufen statt sie auftrags- und pflichtgemaess mit legalen Mitteln selber und mit gewährleisteter, persönlich verantworteter Sorgfalt gewissenhaft erarbeiten würde. Er täuschte eine Leistung, die nicht die seine ist aber die seine sein müsste, weil er dafür bezahlt ist – als seine eigene vor und missbräuchte vermutlich sogar seine Kompetenz, wenn er diese Leistung, die er persönlich zu erbringen und verantworten hätte, auf Kosten seines Auftragge- bers von zweifelhaften und in keiner Weise qualifizierten und zuverlässigen Lieferanten einkauft.
Ihm und seinesgleichen stünde es unter solchen Gegebenheiten schlecht an, andere des Steuerbetrugs und der Beihilfe dazu anzuklagen. Er selber hätte Steuergelder dazu verwendet, vor denjenigen, die seine Karriere beurteilen und beein- flussen, fähiger und tüchtiger zu erscheinen als er ist.

Nicht nur der juristisch störende Beigeschmack solcher Emittlungsmethoden und ihrer Ergebnisse, sondern auch die rein informative Qualität solcher nicht ordnungsgemäss beschaffter Information muss als Mangelhaft bezeichnet werden. Weder die Objektivität, Unparteilichkeit und Sorgfalt der Zusammenstellung der Daten noch die Vollständigkeit und Richtigkeit und Relevanz der damit in der vorgelegten Form vermittelten Informationen ist gewährleistet. Es ist zu bedenken, dass die kriminelle Beschaffung solcher Daten niemals den Anforderungen an geordneter Herausgabe und Sichtung unter dem Schutz richterlicher Verfügung genügt und genügen kann. Sie geschieht heimlich, hastig und auf gut Glück und entspricht methodisch einem Rasterverfahren, unter Verletzung oder Gefährdung auch der Rechte Unbeteilig- ter. Der Zweck, den das Ekel erregende Mittel erfüllen soll, kann so nicht erreicht werden. Es hat in mancher Hinsicht Eigenarten anderer rechtswidriger und Menschen verachtender Methoden der Informationsgewinnung gemein.

Dem nüchternen Beobachter erscheint derartige Auffassung und Erfüllung kriminalistischer Ermittlungsaufgabe als kurzsichtig und bar jeder Einsicht sowohl in die Grösse, Schwierigkeit und politische Tragweite dieser Aufgabe als auch in die Risiken des Missbrauchs ihrer Wichtigkeit zur karrieresensiblen Selbstdarstellung.

Diese Kritik an einem rein hypothetischen und erläuternden Beispiel, das nur rein zufällig Äusserlichkeiten mit von den Medien Berichtetem gemein hat, rechtfertigt in keiner Weise den methodischen und für den Staatshaushalt schwer ins Gewicht fallenden Steuerbetrug. Sie gründet auf der Meinung, dass dem Übel der mangelnden Attraktivität des Staates für diejenigen, die nicht auf ihn allein sondern sogar mehr auf Anderes als ihn und seine Angebote angewiesen sind, nicht mit illegalen und anrüchigen Fahndungsmethoden beizukommen ist.
Es ist gefährlich, die Macht und die Machtverhältnisse zu unterschätzen, die hinter dem schwer ins Gewicht fallenden, „Steuerbetrug“ genannten Phänomen stehen und nur als Betrug bzw. als Verbrechen zu deuten und zu werten, was auch als Widerstand, als Verweigerung, in gewissen Belangen und unter gewissen Bedingungen die Autorität des Staates zu anerkennen, also auch als Machtanspruch und als entsprechende Botschaft an die Steuerpolitik gedeutet werden muss. Wer mit nicht nur rechtlich fragwürdigen sondern auch sonst in macher Hinsicht schwerfälligen und untauglichen Mitteln gegen diese Macht antreten will, darf sich nicht wundern, wenn der Erfolg sich auf wenige schöne Federn beschränkt, die der verfolgte bunte Vogel wohl lassen muss, ihn aber nicht zu hindern vermag, zu fliegen wohin und zu gefallen, wem er will.

Der Macht des Geldes ist mit Politik, Gesetzen und Staatsgewalt nicht bei zu kommen, weil beides ja ausgerechnet sowohl Ausfluss davon ist alsauch sich monoman darum dreht. Das ist eine Katze, die sich in den Schwanz beisst.

Vieles, was über sog. „Steuergerechtigkeit“ gesagt wird, ist blauäugig, wirklichkeitsfremd oder heuchlerisch.
Besonders geheuchelt ist das Zugeständnis der von Steuer- und Staatsallgewalt Begeisterten, dass „Niemand gern Steuern bezahle“. Richtiger ist wohl, dass die Meisten Einsicht in die Notwendigkeit, Steuern zu zahlen haben und dieser entspre- chend zu zahlen bereit sind. DieseWilligkeit hat ihre wohlbegründeten Grenzen ind der Verhältnismässigkeit zum Notwendigen. Wer immer diese Grenzen missachtet, hat zähesten Widerstand jeder Art zu gewärtigen, der besten Falls vorübergehend und vordergründig gebrochen werden kann.

Man darf nie vergessen: Die Steuerhoheit des Staates ist ein Relikt aus der Feudalzeit. Von dort her kommt auch die Idee der“Steuergerechtigkeit“ als erstem Schritt zur Abstreifung dieser feudalherrschaftlichen Mittel zur Knechtung der Untertanen.

An Stelle der Vorstellung von Steuerhoheit und der „gerechten Unterwerfung“(?) von Steuersubjekten unter eine solche muss für alle Steuerpolitik die Notwendigkeit der Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben treten. Der Staat muss sich fähig erweisen, Leistungen und Gewähr in einer Weise zu erbringen und zu bieten, die für diejenigen, die ihn massgeblich finanzieren, überzeugend sind (was nicht heisst, dass sie direkt davon profitieren müssen), d.h., ihn für sie zu einem interessanten Partner machen. Der Staat muss dabei allerdings aufpassen, dabei nicht so weit zu gehen, zu deren Dienstboten zu werden. Das ist leichter postuliert als verwirklicht. Dabei wird man – ganz besonders in Demokratieen – nicht darum herumkommen, schonungslos zu ergründen, wozu ein Staat – oder was künftig vielleicht einmal an seine Stelle treten wird – überhaupt taugt und wozu keinesfalls und auch, nicht minder wichtig, was er und seine Organe und Institutionen müssen, was sie dürfen und nicht zuletzt : was keinesfalls!
In genau gleicher Weise ist diese Frage auch bezüglich Nutzen, Tauglichkeit und Zulässigkeit des Geldes, von Geldwertigem und diesen dienstbaren Einrichtungen zu stellen, weil es sich letztlich um ein und dieselbe Frage handelt : Tauglichkeit, Nutzen und Zulässigkeit von Macht an sich.

Von Macht Betörte und Trunkene oder ihr Huldigende und Frönende können nicht als Experten zu dieser Frage anerkannt werden.

Geld und Finanzen – Systeme und Illusionen

Februar 19, 2008 von enochlown
Sprünge, Risse, Brüche in und Sprüche über Geld, Finanzen und dafür und darum herum konstruierte Institutionen, Systeme, Legitimationen und Illusionen :

Der überwiegende Teil all dessen, was über Geld und Finanzen gesagt, geschrieben, verordnet, und rund um in deren Dienst Gestelltes erzwungen wurde und wird, dient der rechthaberischen und heuchlerischen Legitimation von individuellen und kollektiven Selbstwerts- und Identitätsmängeln und -schwächen.

Geld und Finanzen einerseits, Wirtschaft andererseits beruhen grösstenteils auf Plausibilitäten, Sentimentalitäten und Wunschvorstellungen. Ja – Geld und Finanzen haben nicht zwingend mit Wirtschaft etwas zu tun! Dieser Schluss ist nur plausibel, weil auf alltäglicher, auf überblickbare Verhältnisse bezogener allgemein und scheinbar übereinstimmend gemachter Erfahrung beruhend.
Die Entwicklungen jüngster Zeit und die Häufung bisher unerwarteter Erscheinungsformen der Ergebnisse des Wirtschaftens einerseits, des Gebrauchs von Geld andererseits drängen aufmerksame Beobachter zur Vermutung, dass die Beziehung zwischen Wirtschaft einerseits und Geld und Finanzen andererseits nicht selbstverständlich in zuverlässig geordnetem Masse dem entspricht, was die alltägliche Erfahrung bisher als konsensfähig und vertrauenswürdig nahegelegt hat. Menge, Geschwindigkeit und rechtliche wie buchhalterische Kompliziertheit der Geld- und Finanztransaktionen eilen der wirtschaftlichen Wirklichkeit in einem Masse voraus, die die „Bodenhaftung“ der Finanzvehikel in technisch nicht mehr leicht bewältigbarer und verantwortbarer Weise vermindert und beeinträchtigt. Die rein rationale Bewältigung dieser Beschleunigung bedürfte vermutlich radikaler Eingriffe, deren Konsequenzen grossen Teile der beteiligten und Betroffenen aus dem emotionalen und mentalen Gleichgewicht werfen würden, weil sie charakterlich dazu nicht genügend gestärkt sind. Es ist ein bisschen, wie wenn öffentliche Verkehrsmittel von heute auf Morgen mit der Kraft eines Spaceshuttels die Massen körperlich dafür nicht trainierter Passagiere beschleunigt operieren würden.
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Links :

- – Aus der Froschperspektive eines behördlich belästigten Laien – vor 10 Jahren!

Heilige Kühe und Kriege

Februar 18, 2008 von enochlown

Diese Seite ist gesellschaftlichen und kulturellen Themen gewidmet und befasst sich mit Formen rational, wissenschaftlich, ideell, ethisch, ideell, emotional und sentimental verbrämten Aberglaubens.

Sie erhebt Anspruch auf Ernsthaftigkeit des Anliegens, der Fragestellung und der subjektiven Darstellung von Aspekten aber nicht auf Wissenschaftlichkeit oder gar Beweisbarkeit und nicht auf Erhabenheit über ethische, moralische oder methodische Mängel .

Unterseiten :

- Wirtschaft, Demokratie und alles Drum und Dran

- – Leistung ? – Wirklich ?

Enochlown – Störefried aus der Fremde mitten in und unter ‘uns’

Januar 23, 2008 von enochlown

Sowohl der Störefried als auch die Fremde sind mitten in und unter uns.

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