Aus der Froschperspektive eines behördlich belästigten Laien – vor 10 Jahren!
Kantonale steuerverwaltung
Sachbearbeitung S. T
Postfach 553
S c h w y z
[Ihre Zeichen: PID-Nr. 21’648]
Betreff : Unterlagen zur Veranlagung 1997/98 betr. Ziff. 21.4 (Bargeld und Edelmetalle)
Sachbearbeitung : S. Tschümperlin, Administrativ-Routinemeldung vom 13.05.98
Soweit aus dem Wertschriftenverzeichnis und den eingereichten, bankenseitig erstellten Listen und Aufstellungen keine Investitionen hervorgehen sind auch keine Investitionen per 31.12.96 in irgendwelcher Form getätigt, pendent oder aktuell.
Aus dem geerbten Vermögen wurden die Erbschaftssteuern an den Kt. Zürich bezahlt und zum Teil auch der Lebensunterhalt finanziert.
Die Angabe der Summe des Barbetrags beruht nicht auf genauer Ermittlung sondern auf gerundeter Schätzung anhand der zur Zeit der Abgabe der Steuererklärung noch aktiven Erinnerung.
Wir führen kein Kassabuch und machen keine Aufzeichnungen über unsere laufenden Ausgaben. Ziff. 21.4 der Steuererklärung ist ja auch eine stichtagsbezogene Pauschalposition.
Die Vertrauenswürdigkeit der Geldinstitute und -systeme ist seit den 80-er-, speziell in den 90-erjahren verstärkt fragwürdig geworden. Im Krisenfall ist fast sicher, dass zuerst die Grossen und Mächtigen ihre Interessen wahren und danach trachten werden, ihre Schäden zu begrenzen, während der Mann auf der Strasse das Nachsehen haben und der Staat macht- und tatenlos zusehen müssen wird. Der Eintritt dieses Krisenfalls ist eine Frage der Zeit, im Übrigen aber mit Gewissheit zu erwarten.
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Mit freundlichen Grüßen,
Anmerkung zum obigen Briefzitat:
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Der Brief ist die Antwort auf eine Aufforderung zu detaillierter Aufstellung über privat getätigte Investitionen, die aber aus den eingereichten Unterlagen bereits hervorgeht, sodass zu dieser Aufforderung kein begründeter Anlass bestand.
Ferner wurde der Steuerdeklarant aufgefordert, detaillierte Auskunft über Zusammensetzung deklarierter Barschaft, Edelmetalle und Preziosen aufgefordert, wozu keine Rechtspflicht bestand, weil dies für die Veranlagung irrelevant ist. Der letzte Abschnitt gibt aber eine Erklärung für die für die deklarierten Verhältnisse auffallende Höhe des damals deklarierten Barbetrages. Diese Erklärung ist hier rot hervorgehoben. Sie scheint nach wie vor aktuell – jedenfalls aus der Sicht des „Manns auf der Strasse“, dessen ‘Froschperspektive’ nicht durch dessen Dummheit oder Ungebildetheit bedingt ist, sondern dadurch, dass ihm die Wahrheit von denen, die über Mittel und Macht verfügen, nur stückweise, unzusammenhängend und verschleiert offenbart wird.