Gerechtigkeit
Von der kleinsten Schikane bis zur scheusslichsten Greueltat geschieht alles letztlich im Namen, als Folge oder zur „Wiederherstellung“ „der Gerechtigkeit“.
Und in vielen Fällen ist das Hässliche, Widerwärtige und auch noch Scheusslichstes zur Rechtmässig- keit erhoben.
Wo „Recht“ gilt und Ordnung herrscht, wirkt nicht zwingend den Menschen achtende und die Menschen aufrichtende und begleitende Kultur.
Entsprechend stärker oder schwächer driften die Vorstellungen von Recht als Normkörper oder regulierendes Modul (Gesetz) einerseits und Gerechtigkeit als kollektive oder subjektiv individuelle Erwartung an das Gemeinschaftliche und Kollektive (Gemeinschaft und Kollektiv sind nicht dasselbe) auseinander.
Auch über das Verhältnis von Recht und Gesetz besteht kein wirklicher Konsens sondern eher eine Konvention darüber, diese Frage zur rein akademischen zu erklären, wovon vor allem diejenigen profitieren, die dazu neigen, sich Autorität und Macht auf möglichst bequeme Art und Weise anzueigen, um sich Rechte herauszunehmen (Rechtsetzunbg). Im von dieser Konvention der Politiker, sich mit dem Plakativen zu begnügen und alles „Akademische“ zu ächten oder wenigstens zu mei- den (um so „Volksnähe“ vorgaukeln zu können), gedeihen hervorragende und erfolgreiche Juristen, die von den Gesetzen und der einschlägigen Judikatur gründliche Kentnisse und von Recht keine Ahnung haben. Entsprechend beraten sie auch ihre Klienten.
Der erwähnte Konsens über das Verhältnis und die Arten und Weisen, in welchen Recht und Gesetz miteinander korres- pondieren und reagieren, ist alles andere als eine schöngeistige Floskel sondern für lebens- und entwicklungsfähige Rechts- staatlichkeit und Demokratie unentbehrlich.
Weiterer Inhalt auf den Unterseiten :
- Die Rechthaber – Flöhe und Läuse im Fell der Rechtsstaatlichkeit.